CO2-Kostenaufteilungsgesetz Informationen für Vermieter

Mit dem Inkrafttreten des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) zum 1. Januar 2023 sind Vermietende verpflichtet, sich an den CO2-Kosten ihrer Mieter*innen zu beteiligen. Die Verteilung richtet sich dabei nach dem Energieverbrauch und dem energetischen Zustand des Gebäudes.

Doch wie werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt? 

  • Wichtig: Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse (wie Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Fernwärmeheizungen).
  • Betroffen sind Kund*innen, welche Erdgas oder Wärme von den Stadtwerken Ratingen beziehen.

Unser CO2-Kostenaufteilungsrechner soll Ihnen eine Hilfestellung sein, mit dem sowohl Mieter*innen als auch Vermieter*innen ganz einfach einen Richtwert für ihre zu erwartenden CO2-Kosten berechnen können. Der Umlagerechner liefert Ihnen anhand von Beispielrechnungen eine grobe Richtung über die Kostenhöhe. Geben Sie einfach die relevanten Daten ein und Sie erhalten sowohl ein beispielhaftes Ergebnis als auch eine Orientierungshilfe für Ihre individuelle Kostenkalkulation. 

Für die Richtigkeit der Angaben im Umlagenrechner übernehmen wir keine Haftung.