Informationen zur Ersatzversorgung mit Strom

Kann der Strombezug von Letztverbraucher*innen ohne deren Kenntnis einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag nicht zugeordnet werden oder speist der eigentliche Stromlieferant entgegen seiner Verpflichtung keinen Strom in das Stromnetz ein (bspw. infolge einer Insolvenz), stellen wir in den Gebieten, in denen wir der zuständige Grundversorger sind, die Versorgung der betroffenen Letztverbraucher*innen mit Strom in Niederspannung für bis zu 3 Monate im Rahmen der sog. „Ersatzversorgung“ nach § 38 EnWG sicher, um es den Letztverbraucher*innen zu ermöglichen, innerhalb dieser Zeit einen neuen Stromlieferanten zu suchen. Nach Ablauf der 3 Monate endet die Ersatzversorgung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

Voraussetzungen der Ersatzversorgung

Voraussetzung für die Ersatzversorgung i.S.v. § 38 EnWG durch uns ist, dass

  • der Strombezug in Niederspannung erfolgt;
  • der Strombezug in einem Gebiet erfolgt, in dem wir der zuständige Grundversorger sind,
  • der Strom für den einen Jahresverbrauch von 100.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch bezogen wird, wobei auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile und der Strombezug für Landstromanlagen dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleichsteht, und
  • der Strombezug ohne Kenntnis des Letztverbrauchers einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag nicht zugeordnet werden kann oder der eigentliche Stromlieferant des Letztverbrauchers entgegen seiner Verpflichtung keinen Strom in das Stromnetz einspeist (bspw. infolge einer Insolvenz des Stromlieferanten).
Regelungen der Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung eines Letztverbrauchers durch uns erfolgt zu den Bedingungen der Grundversorgung, also zu den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Allgemeinen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie unseren Ergänzenden Bedingungen. Insbesondere 

  • hat die Ersatzversorgung eine Laufzeit von maximal 3 Monaten;
  • kann die Ersatzversorgung durch Abschluss eines neuen Liefervertrags jederzeit ohne Kündigung beendet werden;
Für Gewerbetreibende

Ersatzversorgung Niederspannungsnetz

Ersatzbelieferung Mittelspannungsnetz

Ersatzversorgung für Privatkund*innen

Die Ersatzversorgung von Letztverbraucher*innen, die Strom für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 100.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke nutzen, erfolgt zu nachfolgenden Preisen:

Ersatzversorgung

ab 01.04.2024 NettoBrutto*
Arbeitspreisct/kWh33,7640,17
GrundpreisEUR/Monat12,5014,88

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet. In den o.g. Preisen sind die Netznutzungsentgelte und gesetzlichen Umlagen inklusive.

Alte Preise zur Ersatzversorgung

Preise ab 01.03.2023 nettobrutto*
ArbeitspreisCent/ kWh32,01 38,09
GrundpreisEuro/Monat12,5014,88
Preise ab 01.02.2023 nettobrutto*
ArbeitspreisCent/ KWh 34,2740,78
GrundpreisEUR/Monat10,4312,41
Preise ab 15.01.2023 nettobrutto*
ArbeitspreisCent/ KWh 43,9452,29
GrundpreisEUR/Monat10,4312,41
Preise ab 01.01.2023 nettobrutto*
ArbeitspreisCent/ KWh 45,5854,24
GrundpreisEUR/Monat10,4312,41
Preise ab 15.12.2022 nettobrutto*
ArbeitspreisCent/ KWh 60,5472,04
GrundpreisEUR/Monat10,4312,41
Preise ab 01.12.2022 nettobrutto*
ArbeitspreisCent/ KWh 53,4963,65
GrundpreisEUR/Monat10,4312,41
Preise ab 01.11.2022 nettobrutto*
ArbeitspreisCent/ KWh 44,5052,96
GrundpreisEUR/Monat10,4312,41
Preise ab 15.10.2022 nettobrutto*
ArbeitspreisCent/ KWh 48,1657,31
GrundpreisEUR/Monat10,4312,41
Preise ab 01.10.2022 nettobrutto*
ArbeitspreisCent/ KWh 66,8179,50
GrundpreisEUR/Monat 10,4312,41

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % sind kaufmännisch gerundet.

Stromliefervertrag abschließen

Mit unserem Tarifrechner können Sie Ihren neuen Stromliefervertrag einfach errechnen lassen und direkt online abschließen.

Ohne Nachtstrom
Mit Nachtstrom
kWh
kWh
kWh

Persönlich für Sie da

Unsere Kundenberater*innen helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen den telefonischen Kundenservice von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr.

02102 485 - 485

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.