Mini-Photovoltaik für Balkon, Terrasse oder Garage

Mini-Solaranlage für Balkon, Terrasse oder Garage

Jetzt Mini-PV sichern – nur solange der Vorrat reicht!

Wir bieten unseren Strom- und Gaskund*innen1 eine hochwertige 800 Watt-Mini-PV-Anlage (2x ASWS Boost S, Maße pro Modul: ca. 1812mm x 1096mm x 30mm) für Balkon, Terrasse oder Garagendach für 499,00 € 1 2an. Greifen Sie schnell zu und sichern Sie sich Ihr Solar-Kraftwerk zum Sonderpreis!

Ihre Vorteile

  • Unkomplizierte Stromerzeugung für den Eigenbedarf und Reduzierung Ihrer Stromkosten.
  • Geringe Anschaffungskosten
  • Steckerfertige Mini-PV-Anlage, die Sie auch bei einem Umzug mitnehmen können.
  • Schnelle und einfache Montage an Fassade, Balkon, Dach oder im Garten.
  • Geringer Platzbedarf mit rund ein bis zwei Quadratmetern.
  • Wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung und den Klimaschutz.
Mini-PV sichern und im Garten, Garage oder Balkon anbringen.
Förderprogramm für Mini-PV-Anlagen im Kreis Mettmann

Förderprogramm für Mini-PV-Anlagen im Kreis Mettmann - noch bis zum 31.07.2024

Über den Kreis Mettmann ist aktuell ein Gesamtförderbudget von 66.000 € für Mini-PV-Anlagen an Mieter*innen und Bewohnende von selbstgenutzten Eigentumswohnungen ausgeschrieben. Gerne unterbreiten wir Ihnen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ein Angebot, das Sie bis zum 31.07.2024 mit den Förderantrag einreichen können. Nutzen Sie einfach den untenstehenden Button für die Angebotsanfrage.

Wichtig: Um die Förderung zu erhalten, muss der Antrag vor dem Kauf der Anlage bewilligt werden. Weitere Infos zu den Förderkriterien sowie die Möglichkeit, die Förderung beim Kreis Mettmann zu beantragen, finden Sie hier

Informationen zur Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW

Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW

Der aufgeführte Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer. Es gilt die Steuerbefreiung, wenn Käufer*innen die Mini-Photovoltaik-Anlage nach dem Kauf innerhalb von 14 Tagen bei der Bundesnetzagentur und dem lokalen Netzbetreiber (Stadtwerke Ratingen GmbH) anmelden. Der Nachweis ist anschließend gegenüber unserem Kooperationspartner zu erbringen. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen, ist unser Kooperationspartner verpflichtet, die Mehrwertsteuer nachzuberechnen.

Weitere Details zum Angebot

Angebot gilt ausschließlich für volljährige sowie uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufs von der Stadtwerke Ratingen GmbH außerhalb der Grundversorgung mit Strom und/oder Gas versorgt werden.

Der Angebotspreis gilt nur solange der Vorrat reicht. Mini-PV-Anlage mit 800 Watt zur Selbstmontage am Balkon, im Garten oder auf dem Dach, bestehend aus 2 x ASWS Boost S 415W Solarmodulen mit jeweils einer Spitzenleistung von 415 Wattpeak+ AP Systems EZ1-M Mikrowechselrichter (Maße pro Modul: ca. 1812mm x 1096mm x 30mm, Gewicht pro Modul: ca. 20,8 kg - Maße und Gewicht können je nach verfügbarem Modul variieren), 1 x AP Systems EZ1-M Mikrowechselrichter, 2 x 1,10 Meter Stringleitung sowie 1 x 5 Meter Anschlussleitung mit Schuko-Stecker. Gegen Aufpreis zusätzlich erhältlich: Montage von Modulen nach Absprache, Wand-Montageset, Energiesteckdose oder WLAN-Dongel (Preis variiert je nach Anwendungsfall). Abholung der Mini-PV-Anlage durch den Kunden bei unserem Kooperationspartner ErEne Green Technologies GmbH vor Ort in der Industriestr. 9, 40822 Mettmann kostenlos. Eine Anlieferung innerhalb Ratingens ist nach Terminvereinbarung zu einem Aufpreis von 45,00 € möglich.

Anmeldung einer Mini-Photovoltaik-Anlagen

Mini-PV-Anlagen müssen wie große Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, sofern der produzierte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dazu müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister registrieren. Die Anmeldung kann online auf der Webseite des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur kostenlos erfolgen. Über diesen Link gelangen Sie direkt zu der Registrierung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Wird eine Mini-PV-Anlage ohne Anmeldung angeschlossen und genutzt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann daher mit einer Geldstrafe geahndet werden. Nur wenn die Mini-PV-Anlage nicht in das öffentliche Stromnetz einspeist, ist sie von der Meldepflicht gegenüber der Bundesnetzagentur ausgenommen.

Jede Mini-PV-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt können Sie selbst rechtssicher bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anmelden. Ein entsprechendes Formular können Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber oder direkt hier herunterladen.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular via E-Mail direkt an strom@stadtwerke-ratingen.de zu.

Wissenswertes über Mini-Photovoltaik-Anlagen

Für den rechtssicheren Betrieb einer Mini-PV-Anlage ist ein Zweirichtungsszähler nötig. Der Zweirichtungsszähler misst eine eventuelle Einspeisung in das öffentliche Netz.

Eine Einspeisevergütung für Mini-PV-Anlagen gibt es nicht. Die Zählung einer eventuellen Einspeisung dient nur zu statistischen Zwecken und soll die Netzstabilität mit garantieren.

Die Umrüstung auf einen Zweirichtungsszähler zieht für Sie keine Kosten nach sich. Die geringen monatlichen Mehrkosten dieses Zweirichtungsszähler sind von Ihnen zu tragen.

Eine Mini-PV-Anlage ist ein kleines „Balkonkraftwerk“ bestehend aus einem oder zwei Photovoltaikmodulen, das auch in kleineren Wohneinheiten am Balkon, an der Hausfassade, auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Garagendach angebracht und von dort aus direkt an eine spezielle Einspeisesteckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Die Anlage wandelt tagsüber das Sonnenlicht in elektrischen Strom um und speist ihn direkt in Ihren Haushaltsstrom ein. Mit beispielsweise zwei Modulen können Sie so pro Jahr bis zu 540 kWh* selbst erzeugen.

Achtung! Eine normgerechte Installation kann nur mit einer speziellen Einspeisesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

* Berechnung nach VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

Mit einer Mini-PV-Anlage erzeugen Sie den Strom dort, wo er auch direkt wieder verbraucht wird – nämlich in dem heimischen Endstromkreis Ihrer Haus- oder Wohnungsinstallation. Die von Ihrer Anlage aus kostenfreiem Sonnenlicht selbst erzeugten Kilowattstunden werden direkt in Ihren Haushaltsstrom eingespeist. Jedes Gerät in Ihrem Haushalt nutzt dann zuerst Ihren „eigenen Strom“, bevor fehlende Kapazitäten aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommen werden. Damit sparen Sie deutlich an Stromkosten.

Zudem ist eine Mini-PV-Anlage im Vergleich zu einer großen Photovoltaikanlage nicht genehmigungspflichtig, günstig in der Anschaffung und äußerst einfach zu installieren. Sie eignet sich auch für kleinere Wohneinheiten und lässt sich am Balkongeländer, an der Hausfassade, auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Garagendach problemlos anbringen. Somit werden nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter und Gartenbesitzer zu Stromproduzenten. Bei einem Umzug können die Module leicht demontiert, eingepackt und mitgenommen werden und bieten damit maximale Flexibilität.

Gleichzeitig leisten Sie mit dem Einsatz einer Mini-PV-Anlage einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung und zum Klimaschutz.

Durch die im Mai 2018 veröffentlichte Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, Mini-PV-Anlagen in einen vorhandenen Endstromkreis einer Wohnungs- oder Hausinstallation einzubinden. Der Anschluss darf aber ausschließlich über eine spezielle Einspeisesteckdose oder eine feste Installation erfolgen.

Der selbst produzierte Strom Ihrer Mini-PV-Anlage nimmt immer den Weg des geringsten Widerstands. Da der Weg von Ihrer Mini-PV-Anlage in Ihren Haushaltsstromkreis deutlich kürzer als der Weg in das öffentliche Versorgungsnetz ist, nutzt jedes Gerät in Ihrem Haushalt zunächst Ihren „eigenen Strom“. Erst wenn Ihr eigenproduzierter Strom nicht mehr ausreicht, wird zusätzlich Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommen.

Wenn ein vorhandener Endstromkreis Ihrer Wohnungs- oder Hausinstallation genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Eventuell muss die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Einspeisesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Achtung! Eine normgerechte Installation kann nur mit einer speziellen Einspeisesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Die Solarmodule einer Mini-PV-Anlage können untereinander mit berührungssicheren Steckern verbunden werden. Lediglich ein Modul wird anschließend direkt per Stecker in die nächstliegende Einspeisesteckdose Ihres Haushaltsstromkreises gesteckt. Nach einigen Sekunden beginnt die Stromproduktion. Der Stecker verfügt über eine selbstwirkende Freischaltstelle. Dadurch fließt nur dann Strom, wenn zugleich die Netzspannung ansteht. Zieht man den Stecker aus der Dose, wird der Stromfluss innerhalb von Millisekunden abgeschaltet.

Jedes Modul kann auch einzeln an den Haushaltsstromkreis angeschlossen werden. Vor der Installation erhalten Sie von unserem Dienstleister eine ausführliche Einweisung zur sicheren Montage, Anschluss und Installation Ihrer Mini-PV-Anlage sowie detaillierte Informationen zu allen möglichen Gefahren und Risiken.

Die Solarmodule sollten in Richtung des unverschatteten Himmels blicken. Ein 600 Watt Gerät würde bei 50° Süd den höchsten Stromertrag bringen, bei der ungünstigsten Ausrichtung (70° Nord) sinkt der Ertrag um ca. 30 Prozent.

Mini-PV-Anlagen sind Anlagen im Sinne des EEG. Daher ist der produzierte Strom förderfähig. Sie als Betreiber einer Mini-PV-Anlage könnten somit theoretisch für den produzierten und in das Netz eingespeisten Strom eine EEG-Einspeisevergütung erhalten. Allerdings ist die Menge des eingespeisten und damit zu vergüteten Stroms voraussichtlich sehr gering. In erster Linie dienen Mini-PV-Anlagen zur Stromerzeugung für den Eigenbedarf. Zudem ist die Förderung nach dem EEG mit verschiedenen Auflagen verbunden. Hierzu müsste die eingespeiste Strommenge mittels eines Zweirichtungszählers erfasst werden. Dieser Aufwand steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Ertrag. Sofern Sie die EEG-Einspeisevergütung nicht in Anspruch nehmen, reichen Sie eine Verzichterklärung schriftlich bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber ein.

Sollte in Ihrem Mietvertrag oder in den Vereinbarungen Ihrer Eigentümergemeinschaft nicht verboten werden, Gegenstände am Balkongeländer anzubringen, besteht formal keine Notwendigkeit, die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Möchten Sie Ihre Mini-PV-Anlage jedoch an der Fassade, an einer Brüstung oder auf einem Dach anbringen, sollten Sie Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft halten. Um sicher zu gehen, können Sie sich in jedem Fall mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft in Verbindung setzen und gegebenenfalls eine schriftliche Genehmigung einholen. So vermeiden Sie von Anfang an Schwierigkeiten.

Zum sicheren Anschluss muss eine spezielle Einspeisesteckdose genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Zudem dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

Persönlich für Sie da

Unsere Kundenberater*innen helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr. Bei Interesse wird Ihre Anfrage dann an unsere örtlichen Kooperationspartner weitergeleitet.

02102 485 - 999

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