Die städtischen Schmutzwassergebühren

Die Schmutzwassergebühr, auch Regenwassereinleitungs- oder Kanalgebühr genannt, wird von der Kommune für die Einleitung von Wasser erhoben, das auf dem Grundstück nicht versickern kann, d. h. in die öffentliche Abwasserleitung abfließt. Die Schmutzwassergebühren werden pro m³ Trinkwasser berechnet. 

Wir rechnen diese Gebühr im Auftrag der Stadt Ratingen mit den Ratinger Immobilienbesitzer*innen ab und sind nicht für die Ausgestaltung der Gebührenordnung verantwortlich. Die Höhe der jeweiligen Abschlagszahlungen für das laufende Kalenderjahr ergibt sich aus dem Jahresverbrauch des zuletzt abgerechneten Zeitraums. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, bemessen sich die Abschlagszahlungen nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte und Betriebe. Die endgültige Abrechnung erfolgt dann auf Basis des tatsächlichen Wasserverbrauchs.