Teilnahmebedingungen der Stadtwerke Ratingen GmbH für das Gewinnspiel zur "Ratinger Automeile 2024"

Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel der Stadtwerke Ratingen GmbH in Kooperation mit ErEne Green Technologies GmbH zur Ratinger Automeile 2024. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, (fortan „SWR“); in Kooperation mit der Firma ErEne Green Technologies GmbH, Industriestraße 9, 40822 Mettmann; weitere Informationen zur SWR sind im Internet unter stadtwerke-ratingen.de/impressum zu finden.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel berechtigt sind alle, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
2.2 Mitarbeiter der SWR oder verbundener Unternehmen sowie Angehörige der vorgenannten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Teilnahme

3.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nicht mit der Verpflichtung verbunden, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen oder in Werbemaßnahmen einzuwilligen.
3.2 Das Gewinnspiel beginnt mit der Veranstaltung „Ratinger Automeile 2024“ und endet mit dem Ende dieser Veranstaltung.
3.3 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, indem der Teilnehmer eine Gewinnspielkarte der SWR vollständig ausfüllt und während der Veranstaltung „Ratinger Automeile 2024“ in die vor oder im Ladenlokal „Heimat.Kontor“ in der Oberstraße 12, 40878 Ratingen aufgestellte Losbox der SWR einwirft; unvollständig ausgefüllte Gewinnspielkarten oder per Post, Fax, E-Mail, etc. eingesandte Gewinnspielkarten werden nicht berücksichtigt; gleiches gilt für vor oder nach der Veranstaltung eingegangene Gewinnspielkarten.
3.4 Die mehrfache Teilnahme eines Teilnehmers bzw. der Einwurf mehrerer Gewinnspielkarten ist nicht erlaubt und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.

4. Ausschluss vom Gewinnspiel

4.1 SWR hat das Recht, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die ihre Personenangaben nicht wahrheitsgemäß angeben, sich durch Manipulationen Vorteile verschaffen oder zu verschaffen zu versuchen oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen; der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen und der Gewinn zurückgefordert werden.
4.2 SWR hat ferner das Recht, Gewinnspielkarten mit obszönen, diffamierenden, beleidigenden, verleumderischen oder sonstigen gegen geltendes Recht verstoßenden Äußerungen zu vernichten und den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

5. Gewinn

5.1 Unter den teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird folgender Gewinn vergeben:
- 1 x Mini-PV Anlage mit 800 Watt, zur Selbstmontage am Balkon, im Garten oder auf dem Dach, bestehend aus 2 x ASWS Boost S 415W, DEYE SUN-M80G3-EU-Q0 Solarmodulen mit jeweils einer Spitzenleistung von 415 Wattpeak (Maße pro Modul: ca. 1812mm x 1096mm x 30mm, Gewicht pro Modul: ca. 20,8 kg - Maße und Gewicht können je nach verfügbarem Modul variieren), 1 x Wechselrichter DEYE SUN-M80G3-EU-Q0, 2 x 1,10 Meter Stringleitung sowie 1 x 5 Meter Anschlussleitung mit Schuko-Stecker. Im Gewinn nicht enthalten, aber gegen Aufpreis zusätzlich erhältlich: Montage von Modulen nach Absprache, Wand-Montageset, Energiesteckdose oder WLAN-Dongel (Preis variiert je nach Anwendungsfall).
5.2 Ein Anspruch auf Barablösung, Umtausch, Änderung oder Ergänzung des Gewinns oder dessen Übertragung auf Dritte besteht nicht.

6. Gewinnerermittlung / Gewinnbenachrichtigung / Gewinneinlösung

6.1 Der Gewinner des Gewinnspiels wird in der Woche nach dem Ende des Gewinnspiels unter allen berechtigten Teilnehmern des Gewinnspiels mittels Ziehung ermittelt. Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch Mitarbeiter der SWR statt und ist für alle Teilnehmer verbindlich.
6.2 Nach der Ziehung wird der Gewinner von der SWR über die vom Teilnehmer auf der Gewinnspielkarte angegebenen Kontaktdaten per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Kann der Gewinner aufgrund fehlerhafter Kontaktdaten oder aus einem sonst nicht von der SWR zu vertretenden Grund nicht benachrichtigt werden, behält sich die SWR vor, die Ziehung zu wiederholen.
6.3 Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb des in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Zeitraums persönlich unter Vorlage der Gewinnbenachrichtigung sowie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) bei der Firma ErEne Green Technologies GmbH, Industriestraße 9, 40822 Mettmann, während deren regulären Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminabsprache abholen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gewinn ersatzlos.

7. Veröffentlichung der Gewinner

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns ihre Vor- und Nachnamen sowie ihre Wohnorte veröffentlicht werden; ferner erklären sie sich damit einverstanden, dass während der Übergabe des Gewinns von SWR bzw. von SWR beauftragten Dritten Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht werden, auf denen die Teilnehmer abgebildet und zu erkennen sind und die von SWR veröffentlicht werden. Insbesondere umfasst diese Genehmigung die Veröffentlichung auf den Internetseiten, dem Facebook- und Instagram-Profil der SWR, dem Intranet der SWR sowie in Publikationen und Presseveröffentlichungen der SWR.

8. Änderungen und vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die SWR behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung in seinem Ablauf abzuändern, abzubrechen oder zu beenden, wenn dies aufgrund höherer Gewalt oder wirtschaftlicher oder organisatorischer, nicht von der SWR zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gewährleistet werden kann (z. B. bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen).

9. Datenschutz

9.1 Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher für die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung der vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten ist: Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-0, E-Mail: datenschutz@stadtwerke-ratingen.de. Die SWR hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter der oben genannten Adresse erreichbar ist.
9.2 Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten der Teilnehmer (insbesondere Vor- und Nachnahme, postalische Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Alter) werden von der SWR verarbeitet, genutzt und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit dem Teilnehmer sowie zur Durchführung des Gewinnspiels einschließlich der Verlosung, der Gewinnbenachrichtigung, der Gewinnabholung sowie der Veröffentlichung des Gewinners erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO); nach Abschluss des Gewinnspiels werden alle erhobenen persönlichen Daten vollumfänglich gelöscht. Darüber hinaus findet eine Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten sowie deren Weitergabe an Dritte nur statt, wenn und soweit der Teilnehmer hierin zuvor eingewilligt hat.
9.3 Hat der Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme an dem Gewinnspiel in die werbliche Nutzung seiner personenbezogenen Daten eingewilligt, werden die von dieser Einwilligung umfassten Daten und Informationen solange gespeichert, verarbeitet und genutzt, wie die SWR sie für Werbezwecke benötigt oder die Einwilligung durch den Teilnehmer widerrufen wird. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf gegenüber SWR ist insbesondere per E-Mail (datenschutz@stadtwerke-ratingen.de), auf der Homepage der SWR (www.stadtwerke-ratingen.de) oder schriftlich (Sandstraße 36, 40878 Ratingen) möglich. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
9.4 Der Teilnehmer hat das Recht, unentgeltlich Auskunft über die von ihm bei der SWR gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16-18 DS-GVO) sowie das Recht, betreffende Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO). Einer Datenverarbeitung, die zur Wahrung berechtigter Interessen von SWR oder eines Dritten erforderlich ist oder die zum Zweck der Direktwerbung erfolgt, kann der Teilnehmer jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widersprechen (Art. 21 DS-GVO). Entsprechende Anfragen kann der Teilnehmer insbesondere per E-Mail (datenschutz@stadtwerke-ratingen.de), auf der Homepage der SWR (www.stadtwerke-ratingen.de) oder schriftlich (Sandstraße 36, 40878 Ratingen) an die SWR richten. Ist der Teilnehmer der Ansicht, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch die SWR einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, kann er sich auch an eine Aufsichtsbehörde wenden.
9.5 Weitere Informationen zum Datenschutz bei SWR in der jeweils aktuellen Fassung finden sich unter www.stadtwerke-ratingen.de/mainfooter/datenschutz.

10. Sonstiges

10.1 Diese Teilnahmebedingungen sind abschließend, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit gekannt hätten. Gleiches gilt bei Lücken in den Teilnahmebedingungen.