Informationen zur CO2-Steuer

Preiseinführung für CO2-Emissionen von Erdgas

Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel im Jahr 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.

Die Bundesregierung führt dazu u. a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis.

Die Einführung des CO2-Preises, auch CO2-Abgabe, CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt, hat Auswirkungen auf Ihren Erdgaspreis, denn er wird direkt über Ihre Erdgasrechnung erhoben und dann von uns unmittelbar an den Staat weitergegeben. Der Staat verwendet die daraus generierten Einnahmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Außerdem möchte er über die Abgaben einen Anreiz schaffen, den Erdgasverbrauch in Deutschland zu senken.

Den aus der CO2-Steuer resultierenden höheren Preis für Ihr Erdgas können wir nicht beeinflussen, helfen Ihnen aber gerne dabei gemeinsam mit Ihnen Energiesparpotentiale zu erkennen, um so die Mehrbelastung für Sie bestmöglich ausgleichen zu können. Nutzen Sie unsere professionelle Energieberatung und entdecken Sie wieviel Energie Sie durch richtiges Heizen und Lüften sparen können. Auch eine neue, effiziente Heizungsanlage, die Sie bei uns z.B. zu einem monatlichen Mietpreis ganz ohne Investitionskosten beziehen können, kann Ihren Energieverbrauch deutlich reduzieren. Wir beraten Sie gerne.

Im Folgenden geben wir Ihnen Antworten auf einige wichtige Fragen zur Einführung des CO2-Preises:

Erklärfilm rund um die CO2-Steuer

FAQ zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Was regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG

Das BEHG ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Emissionshandels-systems (nEHS) ab dem Jahr 2021. Es ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Es werden grundsächlich alle Brennstoffe, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 Kohle, die CO2-Emissionen verursachen, in den nEHS einbezogen.

Wer nimmt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teil?

Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.

Demnach müssen wir, als Stadtwerke Ratingen, ab 2021 für die an Sie verkaufte Menge Erdgas einen CO2-Preis bezahlen. Wir sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den unser Erdgasprodukt bei Ihnen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.

Die Kosten für diese Zertifikate berücksichtigen wir künftig in der Preisgestaltung etwa bei unseren Erdgasprodukten. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Bepreisung von Brennstoffemissionen emissionsmindernde Verhaltensänderungen zu bewirken. Die höheren Kosten sollen für den gewünschten finanziellen Anreiz zur Emissionsminderung sorgen, da sich Maßnahmen wie z. B. die Investition in Wärmedämmung oder eine effizientere Heizung schneller rechnen.

Wie hoch ist die CO2-Abgabe für das Jahr 2021 und die darauffolgenden Jahre?

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch uns verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr an. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:

  • 2021: 25 € pro Tonne CO2
  • Das entspricht netto etwa 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  • 2022: 30 € pro Tonne CO2
  • 2023: 35 € pro Tonne CO2
  • 2024: 45 € pro Tonne CO2
  • 2025: 55 € pro Tonne CO2

Ist mein Erdgastarif davon betroffen?

Ja, für alle unsere Erdgastarife fällt ab dem Jahr 2021 einen Preis für die bei der Verbrennung in Ihrer Heizung entstehenden CO2-Emissionen an. Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 204g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 25 € je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr 2021 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 91 € zzgl. Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen. Ganz einfach geht das zum Beispiel mit richtigem Lüften und Heizen oder einer Heizungsmodernisierung.

Müssen andere Erdgaslieferanten auch den CO2-Preis zahlen?

Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den das Erdgas durch das Inverkehrbringen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Somit sind alle Erdgaskunden vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie vertraglich gebunden sind und welchen Tarif sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas.

Warum ist mein Stromtarif von der CO2-Abgabe nicht betroffen?

Anders als im Wärmemarkt und im Verkehr wurden bei der Stromerzeugung frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Bereits 1990 legte die damalige Bundesregierung mit dem sogenannten Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) erstmals einen gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der regenerativen Energien vor. Das Stromeinspeisungsgesetz ist der Vorläufer des heutigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das EEG ist zentraler Baustein der deutschen Energiewende geworden. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch ist seit der Einführung stark gestiegen, was als wesentlicher Erfolg zu verbuchen ist.

Des Weiteren nehmen viele Anlagen zur Stromerzeugung am europäischen Emissionshandel teil, was zu einer zusätzlichen Reduzierung der Emissionen geführt hat. Auch der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis ins Jahr 2038 wird die CO2-Emissionen in den nächsten Jahren deutlich senken.

Im Jahr 2019 betrug der CO2-Emissionsfaktor für den Strommix in Deutschland 352 Gramm pro Kilowattstunde. Im Jahr 1990 waren es noch 764 Gramm pro Kilowattstunde. Die CO2-Emissionen nehmen demnach seit dem Jahr 1990 kontinuierlich ab.

Wie trägt die Einführung des CO2-Preises zum Klimaschutz bei?

Der neue CO2-Preis soll klimaschädliches Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. So entsteht ein Anreiz, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?

Der zusätzliche Betrag, den wir über angepasste Preise einnehmen, bleibt nicht bei uns, sondern wir geben ihn unmittelbar weiter: Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.